Die Begutachtung erfolgt kompetent, professionell, nach geltenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und unabhängig.
Die Begutachtung erfolgt unter der Berücksichtig aller personellen und örtlichen Ressourcen. Die Feststellungen der Beteiligten werden erfasst und ausgewertet im Bezug auf die Unvereinbarkeit der Aussagen des Pflegebedürftigen oder im Gutachten festgestellten Fähigkeiten mit vorhandenen Fähigkeiten in Bezug auf die Tagesaktivitäten.